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Umweltschadengesetz

Das Umweltschadensgesetz erweitert die Haftung für Unternehmen.

Seit dem 30.04.2007 gelten in Deutschland neue Regeln für die Haftung bei Umweltschäden. Das neue Umweltschadensgesetz, das im November 2007 in Kraft trat, sieht für Schäden am Ökosystem eine rückwirkende Haftung ab diesem Tag vor.

Verursacher können für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht werden. Das ist ein kaum zu kalkulierendes Risiko - nicht nur für Betreiber von Anlagen, sondern auch für die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen.

Neu ist, dass verursachende Betriebe für Sanierungskosten aufkommen müssen, die von der zuständigen Behörde auferlegt werden und bisher vom Steuerzahler getragen wurden. Dabei gilt für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung).

Die Lösung:
Gegen finanzielle Belastungen, die sich aus dem Umweltschadensgesetz ergeben, können Sie sich mit neuen Deckungskonzepten absichern. Die Deckungen beinhalten Sanierungskosten für Schäden an der Umwelt. Sie gewährt bei Betriebsstörungen Deckung außerhalb des Betriebsgrundstücks und kann auf Schäden an dem eigenen Grundstück und Grundwasserschäden erweitert werden. Der Versicherungsschutz besteht auch für die verschuldensunabhängige Haftung.

Bausteine:
Eine Grunddeckung gewährt Versicherungsschutz für Schäden an fremden Böden, fremden Gewässern (ohne Grundwasser), geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen auf fremden Grundstücken.

Der Zusatzbaustein 1 gewährt Versicherungsschutz für Schäden an eigenen, gemieteten oder gepachteten Böden (Teilsanierung), eigenen Gewässern, geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen auf eigenen Grundstücken, Grundwasser.

Der Zusatzbaustein 2 gewährt Versicherungsschutz für Schäden an eigenen, gemieteten oder gepachteten Böden (Vollsanierung), eigenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden (z. B. Bodenbeläge, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung. Übernommen werden auch die Kosten für notwendige Gutachten, im Rahmen der Sanierung.

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht. Denn die Umweltschadenversicherung kann dort eingebunden werden.
Stand: März 2008


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